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Nachdem es noch keinen eindeutigen Fristenplan gibt, gilt momentan gesprochenes Recht von den Gerichten wie z.B. dieses:
11. OLG Düsseldorf, 12.12.1991 -18U 105/91
Laternenmaste, die sich im Bereich von Parkstreifen befinden, müssen grundsätzlich so dimensioniert und angebracht sein, dass sie auch ein Anstoßen von Fahrzeugen, wie er bei einem Rangieren im Parkbereich entsteht, standhalten können.
Bei Kontrolle von Straßenlampen (auch Flutlichtmaste) ist insbesondere bei älteren Laternen (ab 15 Jahre Standzeit) eine Prüfung auf mögliche Durchrostungen vorzunehmen.
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